VORWORT
Das Leben an unserer Schule soll Schülern und Lehrkräften ein Optimum an Freude machen, denn Freude ist die Quelle für das Engagement sowohl im persönlichen Verantwortungsbereich als auch zum Wohle des Schulganzen und damit Voraussetzung für die Identifi kation mit der Realschule am Judenstein.
Diese grundlegend positive Haltung ist möglich, wenn wir unser gemeinsames Tun von den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes (GG) und der goldenen Regel leiten lassen, die in allen Religionen und Kulturkreisen als selbstverständlich gilt:
Art. 1 GG: Schutz der Menschenwürde | „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” |
Art. 2 GG: Freiheit der Person | „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.” |
Matthäus 7, 12: Goldene Regel (Versionen aus dem islamischen und konfuzianischen Bereich stehen im Nachwort) | „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das sollt auch ihr ihnen tun.” |
Mit diesen drei Orientierung gebenden Sätzen ist unser Leitbild beschrieben.
Aus diesem Geist heraus soll das Zusammenleben an unserer Schule, in der Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Nationen zusammenarbeiten, gestaltet werden.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Regelheft auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
I. GRUNDSÄTZLICHES VERHALTEN
Wir – Schüler und Lehrkräfte – verbringen einen Großteil des Tages in der Schule. Damit wir uns an unserem Arbeitsplatz wohl fühlen, bedarf es einiger grundlegender Übereinkünfte:
- Jeder, ganz gleich ob Schüler oder Lehrer, trägt an seinem Platz Verantwortung für das Gelingen des Lebens an unserer Schule. Dieser Verantwortung für das Ganze sind wir uns stets bewusst und nehmen sie engagiert wahr. Mit dieser Grundhaltung machen wir die Realschule am Judenstein zu einer guten Schule.
- Die Realschule am Judenstein wird von uns geprägt. Ob es ein Haus mit fröhlichen Menschen wird oder ob Missmut und Streitereien den Ablauf bestimmen, hängt allein von uns ab. Höfliches, kameradschaftliches Verhalten untereinander, ein positives Auftreten im Umfeld unserer Schule und ein pfl eglicher Umgang mit den Sachgegenständen sind die Voraussetzung dafür, dass die Schule über die Schulzeit eines jeden Einzelnen hinaus in guter Erinnerung bleibt.
- Wir pflegen eine Kultur des Hinschauens und Helfens. Mit Zivilcourage sorgen Schüler und Lehrer dafür, dass Rücksicht genommen wird, in Konfliktfällen mit Wahrhaftigkeit vorgegangen wird und die Lernwilligen geschützt werden.
- Es wird nicht vermieden werden können, dass gelegentlich Schüler oder Lehrer gekränkt und Gegenstände beschädigt werden. Jeder muss sich aber verpflichtet fühlen, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen:
Zwischenmenschliche Probleme können meist durch offene Gespräche mit den Betroffenen gelöst werden. Hierbei kann das Einschalten von Klassensprechern, Streitschlichtern, Verbindungslehrern oder auch der Jugendsozialarbeiterin hilfreich sein. Nur in Ausnahmefällen und erst nach Inanspruchnahme der Verbindungslehrer wird die Schulleitung miteingebunden.
Sachbeschädigungen, die in einem Klassenzimmer oder sonst in der Schule geschehen, sind den Klassenleitungen und im Sekretariat zu melden, damit das Vertrauensverhältnis nicht belastet ist. Die Rechnung für eine ggf. notwendige Reparatur wird den Eltern zugestellt, welche sich dann ihrerseits an ihre Haftpflichtversicherung wenden können. - Auch durch unsere Kleidung kommt unsere Einstellung zur Schule zum Ausdruck, beeinfl usst unsere Außenwirkung und die der Schule. Wir sind individuell und kleiden uns individuell, achten aber darauf, dass unsere Kleidung dem Arbeitsplatz Schule angemessen ist:
Wir tragen nur Kleidung, die nicht zu freizügig ist und treiben damit auch keine politische Werbung. Ebenso sind beleidigende Abbildungen und Motive, die einen Bezug zu Drogen haben, auf Kleidungsstücken verboten. Kopfbedeckungen aller Art werden im Schulhaus nicht getragen.
Springerstiefel sowie Kleideraccessoires mit gewaltverherrlichenden, sexistischen oder ordinären Sprüchen bzw. Symbolen werden nicht geduldet. - Bei Verstößen in Form von persönlichen Kränkungen, Sachbeschädigungen o. Ä. hat nach Möglichkeit das Prinzip der Wiedergutmachung und Aussöhnung Vorrang vor dem Prinzip der Strafe.
- Die Toiletten werden in der Regel nur in den Pausen genutzt, und dienen nicht als Aufenthaltsort. Um die Privatsphäre hier zu schützen ist ein respektvoller Umgang absolut unerlässlich und wird in jeder Hinsicht von allen Schülern eingefordert.
II. UNTERRICHT UND VERHALTEN
Guter Unterricht, erfolgreiches Lernen, guter Schulabschluss und niveauvolles Schulleben erfordern einige Grundvoraussetzungen:
- Um die Arbeit erfolgreich und zufrieden stellend zu erfüllen, ist eine ordentliche Vorbereitung unerlässlich. Dazu gehören das zuverlässige Führen eines Hausaufgabenhefts, sorgfältig ausgeführte Hausaufgaben, das Mitbringen von Büchern, Heften und vollständigen Arbeitsmaterialien, Sportbekleidung und Hallenturnschuhen.
- Damit wir ungestört den Unterricht beginnen können, ist rechtzeitige Anwesenheit nötig. Daher sind wir spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. spätestens am Ende der Pausen im Unterrichtsraum.
- MP3-Player, Handys und alle anderen elektronischen Speichermedien, Skateboards und andere Spiel- und Sportgeräte usw. sind für die Freizeitgestaltung gedacht und damit unterrichtsfremde Gegenstände. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände, auch von Wertsachen, kann die Schule keine Haftung übernehmen. Daher werden unterrichtsfremde Gegenstände am besten erst gar nicht mit in die Schule genommen, denn die Schule kann bzw. muss unter Umständen solche Gegenstände wegnehmen bzw. sicherstellen.
Mobiltelefone sind bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten und nicht mehr zu benutzen. Es gibt daher keinen Grund Handys in Händen zu halten. Bei Zuwiderhandlung können sie vorübergehend einbehalten werden. Dies gilt entsprechend für sämtliche anderen elektronischen Geräte und Speichermedien (z. B. Smartwatches, etc.). - Aus ästhetischen Gründen und zum Schutz des Mobiliars sowie der Wände wird weder im Schulgebäude noch im Schulhof Kaugummi gekaut. Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrkräfte autorisiert, zugunsten karitativer Organisationen wie z. B. Unicef einen Euro zu verlangen.
- Wir unterlassen alles, was uns oder unsere Mitmenschen gefährden könnte.
- Die Anweisungen der Aufsichtskräfte (beauftragte Schüler, Schülersprecher, Lehrkräfte, Hausmeister) werden befolgt.
- Alle Schüler sind angemessen gekleidet. Bei Verstoß kann ein Schul-T-Shirt ausgegeben werden, welches getragen werden muss und entsprechend gereinigt wieder zurückgegeben werden muss.
III. AUFENTHALTSREGELUNG
- Vor 07:40 Uhr halten sich alle Schüler ausschließlich in der Aula auf, da die Lehrkräfte erst ab 07:40 Uhr die Aufsicht wahrnehmen und die Klassenzimmer aufsperren.
- Ab 07:50 Uhr halten sich alle Schüler in den Klassenzimmern bzw. vor den Fachräumen auf, um sich auf den Unterricht vorzubereiten. Der Aufenthalt in den Fachräumen ist aus versicherungstechnischen Gründen nur in Anwesenheit der Fachlehrer möglich.
- Für den Aufenthalt beispielsweise in der Mittagspause stehen die Aula und der Pausenhof zur Verfügung. Ein Verlassen des Schulgeländes ist nur in der Mittagspause gestattet. (Für die Schüler der offenen Ganztagsschule gelten gesonderte Regelungen in der Mittagszeit; Aufsicht durch den externen Träger)
- Die Fahrt zu den Sportanlagen und der Aufenthalt in der Sportstätte unterliegen der Aufsicht der Sportlehrer.
- Der Grundschulbereich wird von den Realschülern nicht betreten.
- Unbefugte Personen haben keinen Zutritt zum Schulgebäude.
IV. FAHRZEUGE
- Motorisierte Zweiradfahrzeuge werden am Platz am Judenstein abgestellt, Fahrräder ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen.
- Um Unfälle zu vermeiden und aus Rücksichtnahme schieben wir – Schüler und Lehrkräfte – die Fahrräder im Schulhof.
V. PAUSENREGELUNG
- Für Frühstück und Brotzeit während der kleinen Pause (09:25 – 09:35 Uhr) sorgt das Elternhaus.
- in der kleinen Pause halten sich Schüler in ihrem Klassenzimmer bzw. in ihrem jeweiligen Stockwerk auf. Andere Klassenzimmer und der Grundschulbereich werden nicht betreten.
- Der Pausenverkauf findet von 11:05 – 11:20 Uhr in der Aula statt. Hierbei achten wir darauf, dass die Ordnung für das Anstellen an der Theke eingehalten wird. Die aufsichtführenden Lehrkräfte legen hierauf ihr Augenmerk.
- In der großen Pause erholen wir uns ausschließlich in der Aula oder im Schulhof. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen werden die Klassenzimmer zu Beginn der großen Pause abgeschlossen und erst gegen Ende der Pause, um ca. 11:20 Uhr, von den aufsichtführenden Lehrkräften wieder aufgesperrt.
- Für die Mittagspause findet nochmals von 12:55 bis 13:10 Uhr ein Verkauf statt. In dieser Zeit gilt die Aufenthalts- und Sperrregelung der großen Pause entsprechend.
- Getränke aus dem Getränkeautomaten werden nicht in die Klassenzimmer mitgenommen.
VI. MÜLLTRENNUNG-ENERGIEEINSPARUNG
Die Realschule am Judenstein fühlt sich dem Umweltschutz verpflichtet und ist daher am Ökoschulprogramm der Stadt Regensburg aktiv beteiligt. Daher sind folgende Sammelbehälter zur Mülltrennung aufgestellt:
1. Unterrichtsräume und Gänge:
Papier wird in allen Räumen in einem Papiereimer gesammelt. Sonstiger, nicht verwertbarer Müll gehört in den Restmülleimer. Wenn ein entsprechender Mülleimer vorhanden ist, werden Kunststoffe gesondert gesammelt.
2. Öffentlicher Bereich:
Beim Pausenverkauf erworbene Flaschen werden gegen Pfandeinsatz vom Pausenverkaufsteam zurückgenommen. Altglas kann in den entsprechenden Sammelbehältern vor dem Kloster Hl. Kreuz am Platz am Judenstein entsorgt werden.
Außerdem achten wir, allen voran unsere Energiemanager, auf Energieeinsparung.
Beim Verlassen der Klassenzimmer und speziell am Ende des Unterrichts werden das Licht und alle technischen Geräte ausgeschalten.
VII. ORDNUNG IN DEN KLASSENZIMMERN
- Jeder Schüler ist für seinen persönlichen Arbeitsplatz verantwortlich und wird bei mutwillig verursachten Schäden bzw. Verschmutzungen ggf. auch finanziell zur Schadensbehebung herangezogen. Tisch, Stuhl und Bücher werden daher zu Schuljahresbeginn nach Protokollierung des Zustands der Gegenstände mit dem Namen des verantwortlichen Schülers beschriftet.
- Verlässt eine Klasse ihr Klassenzimmer, versperrt die Lehrkraft die Tür, damit die schülereigenen und die schuleigenen Gegenstände geschützt sind.
- Am Ende des Unterrichts
- reinigt der Tafeldienst die Tafeln (auch die Kreideleiste),
- stellt jeder Schüler seinen Stuhl (mit der Sitzfläche) auf den Tisch,
- werden technische Geräte und Karten zurückgebracht,
- werden alle Abfälle nach dem Prinzip der Mülltrennung beseitigt,
- wird der Fußboden gekehrt,
- wird das Klassenzimmer abgesperrt.
- Die Tagebuchführer legen das Klassentagebuch am Ende des Unterrichts in das entsprechende Klassenfach in Nähe des Lehrerzimmers.
VIII. SPRECHZEITEN DES SEKRETARIATS
Damit die Sekretärinnen ihren zahlreichen Aufgaben nachkommen können, ist es nötig, dass die Sprechzeiten genau eingehalten werden.
Die Sekretärinnen stehen allen mit Rat und Tat zur Seite, und zwar täglich von:
07:30 – 07:50 Uhr
11:05 ‑11:20 Uhr
12:55- 13:15 Uhr
Zwischen den Unterrichtsstunden und in der kleinen Pause suchen wir das Sekretariat nicht auf, damit es dort auch Zeiten ungestörten Arbeitens gibt.
IX. NOTWENDIGE MELDUNGEN
Folgende Sachverhalte melden wir unverzüglich im Sekretariat:
- Fehlende Schüler am Ende der ersten Unterrichtsstunde mit Meldeliste
- Fehlen von Lehrkräften, wenn bereits 10 Minuten nach Stundenbeginn vergangen sind
- Änderungen der Personalien (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Erziehungsberechtigung)
- Beschädigungen oder Defekte am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen
- Diebstähle
- Unfälle auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit:
Wird in diesen Fällen ein Arzt in Anspruch genommen, so ist ihm mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Dem Arzt ist keine Krankenversicherungskarte vorzulegen und auch keine Privatrechnung zu begleichen, da die Kosten der Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband trägt.
- Sämtliche Vorfälle, die in Zusammenhang mit Mobbing, Drogen oder Gewalt jeglicher Art stehen, sowie alle besonderen Vorfälle, die aus dem Rahmen des normalen Schulalltags fallen.
X.VERHINDERUNG DER TEILNAHME AM UNTERRICHT
- Erkrankungen
Erkrankungen sind der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei telefonischer Krankmeldung (in der Zeit von 7:00 – 8:00 Uhr) ist die schriftliche Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, wenn- die Erkrankung mehr als zwei Tage dauert oder
- sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen bzw. Zweifel an der Erkrankung bestehen (Attestpflicht).
- In den Jahrgangsstufen 9 und 10 besteht bei Erkrankung an dem Termin eines großen Leistungsnachweises sowie zu Terminen der Abschlussprüfung generell Attestpflicht (ggf. durch den Amtsarzt zu bestätigen).
- Versäumte Leistungsnachweise
Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis (Kurzarbeit oder Schulaufgabe) ohne ausreichende Entschuldigung, so muss die Arbeit mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. In solchen Fällen entfällt die Möglichkeit einer Nachholung.
Die Nachholung von angekündigten Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit. - Befreiungen vom Unterricht
- Befreiungen vom Unterricht in einzelnen Fächern sind bei der Schulleitung rechtzeitig zu beantragen und ausreichend zu begründen.
- Im Fach Sport und in den musischen oder praktischen Fächern ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so wendet er sich wegen einer Unterrichtsbefreiung an die Schulleitung.
- Vor Verlassen der Schule werden nach Möglichkeit die Eltern telefonisch verständigt. Ein Aufenthalt im Krankenzimmer ist möglich. Befreiungen für private Termine (z. B. Führerschein, etc.) sind nicht möglich.
- Beurlaubungen
Beurlaubungen für Erholungsaufenthalte während der Schulzeit sind unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Für die Teilnahme an Firmung oder Konfirmation ist eine Beurlaubung für einen Schultag, für die Teilnahme an Einkehrtagen o. Ä. eine Beurlaubung bis zu zwei Schultagen möglich.Für Urlaubsreisen stehen ausschließlich die Ferien zur Verfügung. Beurlaubungen zum vorzeitigen Antritt einer Urlaubsreise während der Schulzeit würden eine Begünstigung Einzelner darstellen und sind daher nicht möglich. Beurlaubungen aufgrund besonderer Anlässe sind rechtzeitig bei der Schulleitung zu beantragen. - Nachlernen
Bei Erkrankungen sowie bei Befreiungen oder Beurlaubungen vom Unterricht entstehen zwangsläufig Wissenslücken. Um die vorhandenen Wissenslücken so gut wie möglich zu schließen, lernen die betroffenen Schüler in Eigeninitiative und selbständig den versäumten Unterrichtsstoff schnellstmöglich nach. Hierbei kann die Vermittlung eines Lerntutors förderlich sein.
XI. FEUERALARM – SONSTIGER ALARM
- Die Lehrkräfte informieren zu Beginn des Schuljahres die Schüler über die entsprechenden Fluchtwege und über das bei Alarm erforderliche Verhalten.
- Bei Feueralarm verhalten wir uns entsprechend des in den Zimmern ausgehängten Alarmplans.
- Die Anweisungen der Lehrkräfte sind unbedingt zu befolgen, damit die Unterrichtsgruppe geschlossen am Sammelpunkt eintrifft und dort die Vollzähligkeit der Gruppe überprüft und der Schulleitung gemeldet werden kann.
- Bei Bombenalarm und in einer Amoklage sind die Anweisungen der Lehrkräfte ebenfalls genauestens zu befolgen.
XII. VERBOTE
Um den Geist der Realschule am Judenstein, der am Schutz der Menschenwürde, Toleranz, Ausgleich, Versöhnung, Selbstverantwortlichkeit, Zivilcourage und Eigeninitiative ausgerichtet ist, zu wahren, werden ausdrückliche Verbote auf ein notwendiges Minimum begrenzt:
- Das Verlassen des Schulgrundstücks ohne Abmeldung ist während der Unterrichtszeit verboten.
- Das Rauchen ist in der gesamten Schulanlage verboten. Im Nahbereich der Schule (Weitoldstraße, Platz am Judenstein, Nonnenplatz, Kreuzgasse) ist es absolut unerwünscht, weil eine Vorbildfunktion wahrzunehmen ist.
- Das Mitbringen von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken in die Schule oder zu Schulveranstaltungen ist verboten. Bei Verstoß folgt in der Regel die sofortige Entlassung.
XIII. REGELUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANGESPROCHENER FÄLLE
In einer Regel über das Zusammenleben an einer Schule können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden.
Solche Fälle werden in dem Geiste geregelt, der im Vorwort und in Kapitel I„Grundsätzliches Verhalten“ beschrieben ist.
XIV. INKRAFTTRETEN
Diese Regeln wurden in Absprache mit der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und werden von allen genannten Gruppen getragen.
Sie trat am 1. September 1996 erstmals in Kraft. Die im Schuljahr 20015/16 in Absprache mit den o. g. Gruppen vorgenommene Aktualisierung tritt am 1. September 2016 in Kraft.
NACHWORT
Die goldene Regel gibt es auch in anderen Kulturkreisen:
So heißt es z. B. bei Konfuzius (chinesischer Philosoph, 551 – 479 v. Chr.) auf die Frage:
„Gibt es ein Wort, nach dem man das ganze Leben handeln kann?”
„Die Nächstenliebe. Was du selbst nicht wünschst, tu nicht an anderen.”
und bei Nawawi (islamischer Religionsphilosoph, 1233 – 1277 n. Chr.):
„Der Prophet hat gesagt: Niemand von euch ist gläubig, wenn er nicht seinem Bruder das wünscht, was er sich selbst wünscht.”