Regeln der OGS

Auch die OGS ist ein Bestand­teil des täg­li­chen Schul­all­tags und unter­liegt den Regeln über das Zusam­men­le­ben an der Real­schule am Judenstein.

Maxime ist, dass das Leben an unse­rer Schule, den Kin­dern und Lehr­kräf­ten ein Opti­mum an Freude machen soll, denn Freude ist die Quelle für das Enga­ge­ment sowohl im per­sön­li­chen Ver­ant­wor­tungs­be­reich als auch zum Wohle des Schul­gan­zen und damit Vor­aus­set­zung für die Iden­ti­fi­ka­tion mit der Real­schule am Judenstein.

I. Grundsätzlichen Verhalten

  1. Die Real­schule am Juden­stein wird von uns geprägt. Ob es ein Haus mit fröh­li­chen Men­schen wird oder ob Miss­mut und Strei­te­reien den Ablauf bestim­men, hängt allein von uns ab.
    Gegen­sei­ti­ger Respekt und ein fried­li­ches Mit­ein­an­der sind dafür Grund­vor­aus­set­zun­gen. Wir respek­tie­ren die Gren­zen ande­rer.
    „Stopp heißt Nein“.  Gewalt ist keine Lösung!
  2. Sach­be­schä­di­gun­gen, sei es im Klas­sen­zim­mer, der Schule oder an Spiel- und Arbeits­ma­te­ria­lien sind den Betreu­ungs­kräf­ten umge­hend zu melden.
    Grund­sätz­lich wird aller­dings ein mut­wil­li­ges Beschä­di­gen von uns geahn­det.
    Die Rech­nung für eine ggf. not­wen­dige Repa­ra­tur wird den Eltern zugestellt.

II. Unterricht (Studierzeit) und Verhalten

  1. Um die Arbeit erfolg­reich und zufrie­den stel­lend zu erfül­len, ist eine ordent­li­che Vor­be­rei­tung uner­läss­lich. Dazu gehö­ren das zuver­läs­sige Führen eines Haus­auf­ga­ben­hefts, sorg­fäl­tig aus­ge­führte Haus­auf­ga­ben (schrift­lich und münd­lich), das Mit­brin­gen von Büchern, Heften, Sport­be­klei­dung und Hallenturnschuhen.
  2. Damit wir unge­stört den Unter­richt begin­nen können, ist recht­zei­tige Anwe­sen­heit nötig. Daher sind wir spä­tes­tens 10 Minu­ten vor Unter­richts­be­ginn bzw. spä­tes­tens am Ende der Pausen im Unterrichtsraum.
  3. Die Anwei­sun­gen der Betreu­ungs­kräfte werden befolgt.
  4. Die Arbeits­zeit ist eine Ruhe­zeit. Damit schaf­fen wir eine Arbeits- und Lern­um­ge­bung, die kon­zen­trier­tes und sorg­fäl­ti­ges Arbei­ten mög­lich macht.
  5. Wir errei­chen das, indem wir uns bei Fragen ruhig melden und nicht im Raum umherlaufen. 

III. Aufenthaltsregelung

  1. Das Schul­ge­lände darf wäh­rend der Betreu­ungs­zeit nicht ver­las­sen werden.
  2. Wäh­rend der Betreu­ungs­zeit melde ich mich bei den Betreu­ern jeweils an und ab.
  3. Die Turn­hal­len dürfen nur in Beglei­tung einer Betreu­ungs­kraft betre­ten werden. Die Nut­zung der dor­ti­gen Sport­ge­räte ist verboten.
  4. Im Michl­stift sind wir Gäste. Ent­spre­chend ver­hal­ten wir uns zur Mittagszeit.

IV. REGELUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANGESPROCHENER FÄLLE

In einer Regel über das Zusam­men­le­ben an einer Schule können nicht alle denk­ba­ren Ein­zel­fälle ange­spro­chen werden. Solche Fälle werden in dem Geiste gere­gelt, der im Vor­wort und beim Kapi­tel Grund­sätz­li­ches Ver­hal­ten beschrie­ben ist.

V. Inkrafttreten

Diese Regel wurde in Abspra­che mit der Schul­lei­tung und den Betreu­ungs­kräf­ten erar­bei­tet und getra­gen. Sie tritt am 1. Dezem­ber 2022 in Kraft.

Michael Kess­ner   Jürgen Moß­bur­ger     Dr. phil. Eli­sa­beth Berns­dorf-Pech­mann
(Schul­lei­ter)          (2. Kon­rek­tor)                (Lei­tung OGS)