Auch die OGS ist ein Bestandteil des täglichen Schulalltags und unterliegt den Regeln über das Zusammenleben an der Realschule am Judenstein.
Maxime ist, dass das Leben an unserer Schule, den Kindern und Lehrkräften ein Optimum an Freude machen soll, denn Freude ist die Quelle für das Engagement sowohl im persönlichen Verantwortungsbereich als auch zum Wohle des Schulganzen und damit Voraussetzung für die Identifikation mit der Realschule am Judenstein.
I. Grundsätzlichen Verhalten
- Die Realschule am Judenstein wird von uns geprägt. Ob es ein Haus mit fröhlichen Menschen wird oder ob Missmut und Streitereien den Ablauf bestimmen, hängt allein von uns ab.
Gegenseitiger Respekt und ein friedliches Miteinander sind dafür Grundvoraussetzungen. Wir respektieren die Grenzen anderer.
„Stopp heißt Nein“. Gewalt ist keine Lösung! - Sachbeschädigungen, sei es im Klassenzimmer, der Schule oder an Spiel- und Arbeitsmaterialien sind den Betreuungskräften umgehend zu melden.
Grundsätzlich wird allerdings ein mutwilliges Beschädigen von uns geahndet.
Die Rechnung für eine ggf. notwendige Reparatur wird den Eltern zugestellt.
II. Unterricht (Studierzeit) und Verhalten
- Um die Arbeit erfolgreich und zufrieden stellend zu erfüllen, ist eine ordentliche Vorbereitung unerlässlich. Dazu gehören das zuverlässige Führen eines Hausaufgabenhefts, sorgfältig ausgeführte Hausaufgaben (schriftlich und mündlich), das Mitbringen von Büchern, Heften, Sportbekleidung und Hallenturnschuhen.
- Damit wir ungestört den Unterricht beginnen können, ist rechtzeitige Anwesenheit nötig. Daher sind wir spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. spätestens am Ende der Pausen im Unterrichtsraum.
- Die Anweisungen der Betreuungskräfte werden befolgt.
- Die Arbeitszeit ist eine Ruhezeit. Damit schaffen wir eine Arbeits- und Lernumgebung, die konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten möglich macht.
- Wir erreichen das, indem wir uns bei Fragen ruhig melden und nicht im Raum umherlaufen.
III. Aufenthaltsregelung
- Das Schulgelände darf während der Betreuungszeit nicht verlassen werden.
- Während der Betreuungszeit melde ich mich bei den Betreuern jeweils an und ab.
- Die Turnhallen dürfen nur in Begleitung einer Betreuungskraft betreten werden. Die Nutzung der dortigen Sportgeräte ist verboten.
- Im Michlstift sind wir Gäste. Entsprechend verhalten wir uns zur Mittagszeit.
IV. REGELUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANGESPROCHENER FÄLLE
In einer Regel über das Zusammenleben an einer Schule können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Solche Fälle werden in dem Geiste geregelt, der im Vorwort und beim Kapitel Grundsätzliches Verhalten beschrieben ist.
V. Inkrafttreten
Diese Regel wurde in Absprache mit der Schulleitung und den Betreuungskräften erarbeitet und getragen. Sie tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Michael Kessner Jürgen Moßburger Dr. phil. Elisabeth Bernsdorf-Pechmann
(Schulleiter) (2. Konrektor) (Leitung OGS)