Regeln über das Zusammenleben

VORWORT

Das Leben an unse­rer Schule soll Schü­lern und Lehr­kräf­ten ein Opti­mum an Freude machen, denn Freude ist die Quelle für das Enga­ge­ment sowohl im per­sön­li­chen Ver­ant­wor­tungs­be­reich als auch zum Wohle des Schul­gan­zen und damit Vor­aus­set­zung für die Iden­tifi kation mit der Real­schule am Judenstein.

Diese grund­le­gend posi­tive Hal­tung ist mög­lich, wenn wir unser gemein­sa­mes Tun von den ersten beiden Arti­keln des Grund­ge­set­zes (GG) und der gol­de­nen Regel leiten lassen, die in allen Reli­gio­nen und Kul­tur­krei­sen als selbst­ver­ständ­lich gilt:

Art. 1 GG:  Schutz der Menschenwürde„Die Würde des Men­schen ist unan­tast­bar.
Sie zu achten und zu schüt­zen ist Ver­pflich­tung aller staat­li­chen Gewalt.”
Art. 2 GG:  Frei­heit der Person„Jeder hat das Recht auf die freie Ent­fal­tung seiner Per­sön­lich­keit, soweit er nicht die Rechte ande­rer verletzt.”
Mat­thäus 7, 12: Gol­dene Regel
(Ver­sio­nen aus dem isla­mi­schen und kon­fu­zia­ni­schen Bereich stehen im Nachwort)
„Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das sollt auch ihr ihnen tun.”

Mit diesen drei Ori­en­tie­rung geben­den Sätzen ist unser Leit­bild beschrieben.

Aus diesem Geist heraus soll das Zusam­men­le­ben an unse­rer Schule, in der Men­schen aus unter­schied­li­chen Kul­tu­ren und Natio­nen zusam­men­ar­bei­ten, gestal­tet werden.

Hin­weis: Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird in diesem Regel­heft auf die gleich­zei­tige Ver­wen­dung männ­li­cher und weib­li­cher Sprach­for­men ver­zich­tet. Sämt­li­che Per­so­nen­be­zeich­nun­gen gelten gleich­wohl für bei­der­lei Geschlecht.

I. GRUNDSÄTZLICHES VERHALTEN

Wir – Schü­ler und Lehr­kräfte – ver­brin­gen einen Groß­teil des Tages in der Schule. Damit wir uns an unse­rem Arbeits­platz wohl fühlen, bedarf es eini­ger grund­le­gen­der Übereinkünfte:

  1. Jeder, ganz gleich ob Schü­ler oder Lehrer, trägt an seinem Platz Ver­ant­wor­tung für das Gelin­gen des Lebens an unse­rer Schule. Dieser Ver­ant­wor­tung für das Ganze sind wir uns stets bewusst und nehmen sie enga­giert wahr. Mit dieser Grund­hal­tung machen wir die Real­schule am Juden­stein zu einer guten Schule.
  2. Die Real­schule am Juden­stein wird von uns geprägt. Ob es ein Haus mit fröh­li­chen Men­schen wird oder ob Miss­mut und Strei­te­reien den Ablauf bestim­men, hängt allein von uns ab. Höf­li­ches, kame­rad­schaft­li­ches Ver­hal­ten unter­ein­an­der, ein posi­ti­ves Auf­tre­ten im Umfeld unse­rer Schule und ein pfl egli­cher Umgang mit den Sach­ge­gen­stän­den sind die Vor­aus­set­zung dafür, dass die Schule über die Schul­zeit eines jeden Ein­zel­nen hinaus in guter Erin­ne­rung bleibt.
  3. Wir pfle­gen eine Kultur des Hin­schau­ens und Hel­fens. Mit Zivil­cou­rage sorgen Schü­ler und Lehrer dafür, dass Rück­sicht genom­men wird, in Kon­flikt­fäl­len mit Wahr­haf­tig­keit vor­ge­gan­gen wird und die Lern­wil­li­gen geschützt werden.
  4. Es wird nicht ver­mie­den werden können, dass gele­gent­lich Schü­ler oder Lehrer gekränkt und Gegen­stände beschä­digt werden. Jeder muss sich aber ver­pflich­tet fühlen, den ange­rich­te­ten Scha­den wieder gut­zu­ma­chen:

    Zwi­schen­mensch­li­che Pro­bleme können meist durch offene Gesprä­che mit den Betrof­fe­nen gelöst werden. Hier­bei kann das Ein­schal­ten von Klas­sen­spre­chern, Streit­schlich­tern, Ver­bin­dungs­leh­rern oder auch der Jugend­so­zi­al­ar­bei­te­rin hilf­reich sein. Nur in Aus­nah­me­fäl­len und erst nach Inan­spruch­nahme der Ver­bin­dungs­leh­rer wird die Schul­lei­tung mit­ein­ge­bun­den.

    Sach­be­schä­di­gun­gen, die in einem Klas­sen­zim­mer oder sonst in der Schule gesche­hen, sind den Klas­sen­lei­tun­gen und im Sekre­ta­riat zu melden, damit das Ver­trau­ens­ver­hält­nis nicht belas­tet ist. Die Rech­nung für eine ggf. not­wen­dige Repa­ra­tur wird den Eltern zuge­stellt, welche sich dann ihrer­seits an ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung wenden können.
  5. Auch durch unsere Klei­dung kommt unsere Ein­stel­lung zur Schule zum Aus­druck, beeinfl usst unsere Außen­wir­kung und die der Schule. Wir sind indi­vi­du­ell und klei­den uns indi­vi­du­ell, achten aber darauf, dass unsere Klei­dung dem Arbeits­platz Schule ange­mes­sen ist:
    Wir tragen nur Klei­dung, die nicht zu frei­zü­gig ist und trei­ben damit auch keine poli­ti­sche Wer­bung. Ebenso sind belei­di­gende Abbil­dun­gen und Motive, die einen Bezug zu Drogen haben, auf Klei­dungs­stü­cken ver­bo­ten. Kopf­be­de­ckun­gen aller Art werden im Schul­haus nicht getra­gen.
    Sprin­ger­stie­fel sowie Klei­der­ac­ces­soires mit gewalt­ver­herr­li­chen­den, sexis­ti­schen oder ordi­nä­ren Sprü­chen bzw. Sym­bo­len werden nicht geduldet.
  6. Bei Ver­stö­ßen in Form von per­sön­li­chen Krän­kun­gen, Sach­be­schä­di­gun­gen o. Ä. hat nach Mög­lich­keit das Prin­zip der Wie­der­gut­ma­chung und Aus­söh­nung Vor­rang vor dem Prin­zip der Strafe.
  7. Die Toi­let­ten werden in der Regel nur in den Pausen genutzt, und dienen nicht als Auf­ent­halts­ort. Um die Pri­vat­sphäre hier zu schüt­zen ist ein respekt­vol­ler Umgang abso­lut uner­läss­lich und wird in jeder Hin­sicht von allen Schü­lern eingefordert.

II. UNTERRICHT UND VERHALTEN

Guter Unter­richt, erfolg­rei­ches Lernen, guter Schul­ab­schluss und niveau­vol­les Schul­le­ben erfor­dern einige Grundvoraussetzungen:

  1. Um die Arbeit erfolg­reich und zufrie­den stel­lend zu erfül­len, ist eine ordent­li­che Vor­be­rei­tung uner­läss­lich. Dazu gehö­ren das zuver­läs­sige Führen eines Haus­auf­ga­ben­hefts, sorg­fäl­tig aus­ge­führte Haus­auf­ga­ben, das Mit­brin­gen von Büchern, Heften und voll­stän­di­gen Arbeits­ma­te­ria­lien, Sport­be­klei­dung und Hallenturnschuhen.
  2. Damit wir unge­stört den Unter­richt begin­nen können, ist recht­zei­tige Anwe­sen­heit nötig. Daher sind wir spä­tes­tens 5 Minu­ten vor Unter­richts­be­ginn bzw. spä­tes­tens am Ende der Pausen im Unterrichtsraum.
  3. MP3-Player, Handys und alle ande­ren elek­tro­ni­schen Spei­cher­me­dien, Skate­boards und andere Spiel- und Sport­ge­räte usw. sind für die Frei­zeit­ge­stal­tung gedacht und damit unter­richts­fremde Gegen­stände. Bei Ver­lust, Dieb­stahl oder Beschä­di­gung sol­cher Gegen­stände, auch von Wert­sa­chen, kann die Schule keine Haf­tung über­neh­men. Daher werden unter­richts­fremde Gegen­stände am besten erst gar nicht mit in die Schule genom­men, denn die Schule kann bzw. muss unter Umstän­den solche Gegen­stände weg­neh­men bzw. sicher­stel­len.
    Mobil­te­le­fone sind bei Betre­ten des Schul­ge­län­des aus­zu­schal­ten und nicht mehr zu benut­zen. Es gibt daher keinen Grund Handys in Händen zu halten. Bei Zuwi­der­hand­lung können sie vor­über­ge­hend ein­be­hal­ten werden. Dies gilt ent­spre­chend für sämt­li­che ande­ren elek­tro­ni­schen Geräte und Spei­cher­me­dien (z. B. Smart­wat­ches, etc.).
  4. Aus ästhe­ti­schen Grün­den und zum Schutz des Mobi­li­ars sowie der Wände wird weder im Schul­ge­bäude noch im Schul­hof Kau­gummi gekaut. Bei Zuwi­der­hand­lung sind die Lehr­kräfte auto­ri­siert, zuguns­ten kari­ta­ti­ver Orga­ni­sa­tio­nen wie z. B. Unicef einen Euro zu verlangen.
  5. Wir unter­las­sen alles, was uns oder unsere Mit­men­schen gefähr­den könnte.
  6. Die Anwei­sun­gen der Auf­sichts­kräfte (beauf­tragte Schü­ler, Schü­ler­spre­cher, Lehr­kräfte, Haus­meis­ter) werden befolgt.
  7. Alle Schü­ler sind ange­mes­sen geklei­det. Bei Ver­stoß kann ein Schul-T-Shirt aus­ge­ge­ben werden, wel­ches getra­gen werden muss und ent­spre­chend gerei­nigt wieder zurück­ge­ge­ben werden muss.

III. AUFENTHALTSREGELUNG

  1. Vor 07:40 Uhr halten sich alle Schü­ler aus­schließ­lich in der Aula auf, da die Lehr­kräfte erst ab 07:40 Uhr die Auf­sicht wahr­neh­men und die Klas­sen­zim­mer aufsperren. 
  2. Ab 07:50 Uhr halten sich alle Schü­ler in den Klas­sen­zim­mern bzw. vor den Fach­räu­men auf, um sich auf den Unter­richt vor­zu­be­rei­ten. Der Auf­ent­halt in den Fach­räu­men ist aus ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Grün­den nur in Anwe­sen­heit der Fach­leh­rer möglich. 
  3. Für den Auf­ent­halt bei­spiels­weise in der Mit­tags­pause stehen die Aula und der Pau­sen­hof zur Ver­fü­gung. Ein Ver­las­sen des Schul­ge­län­des ist nur in der Mit­tags­pause gestat­tet. (Für die Schü­ler der offe­nen Ganz­tags­schule gelten geson­derte Rege­lun­gen in der Mit­tags­zeit; Auf­sicht durch den exter­nen Träger) 
  4. Die Fahrt zu den Sport­an­la­gen und der Auf­ent­halt in der Sport­stätte unter­lie­gen der Auf­sicht der Sportlehrer. 
  5. Der Grund­schul­be­reich wird von den Real­schü­lern nicht betreten. 
  6. Unbe­fugte Per­so­nen haben keinen Zutritt zum Schulgebäude. 

IV. FAHRZEUGE

  1. Moto­ri­sierte Zwei­rad­fahr­zeuge werden am Platz am Juden­stein abge­stellt, Fahr­rä­der aus­schließ­lich auf den dafür vor­ge­se­he­nen Stellplätzen. 
  2. Um Unfälle zu ver­mei­den und aus Rück­sicht­nahme schie­ben wir – Schü­ler und Lehr­kräfte – die Fahr­rä­der im Schulhof. 

V. PAUSENREGELUNG

  1. Für Früh­stück und Brot­zeit wäh­rend der klei­nen Pause (09:25 – 09:35 Uhr) sorgt das Elternhaus.
  2. in der klei­nen Pause halten sich Schü­ler in ihrem Klas­sen­zim­mer bzw. in ihrem jewei­li­gen Stock­werk auf. Andere Klas­sen­zim­mer und der Grund­schul­be­reich werden nicht betreten.
  3. Der Pau­sen­ver­kauf findet von 11:05 – 11:20 Uhr in der Aula statt. Hier­bei achten wir darauf, dass die Ord­nung für das Anstel­len an der Theke ein­ge­hal­ten wird. Die auf­sicht­füh­ren­den Lehr­kräfte legen hier­auf ihr Augenmerk.
  4. In der großen Pause erho­len wir uns aus­schließ­lich in der Aula oder im Schul­hof. Aus Sicher­heits- und Haf­tungs­grün­den werden die Klas­sen­zim­mer zu Beginn der großen Pause abge­schlos­sen und erst gegen Ende der Pause, um ca. 11:20 Uhr, von den auf­sicht­füh­ren­den Lehr­kräf­ten wieder aufgesperrt.
  5. Für die Mit­tags­pause findet noch­mals von 12:55 bis 13:10 Uhr ein Ver­kauf statt. In dieser Zeit gilt die Auf­ent­halts- und Sperr­re­ge­lung der großen Pause entsprechend.
  6. Getränke aus dem Geträn­ke­au­to­ma­ten werden nicht in die Klas­sen­zim­mer mitgenommen.

VI. MÜLLTRENNUNG-ENERGIEEINSPARUNG

Die Real­schule am Juden­stein fühlt sich dem Umwelt­schutz ver­pflich­tet und ist daher am Öko­schul­pro­gramm der Stadt Regens­burg aktiv betei­ligt. Daher sind fol­gende Sam­mel­be­häl­ter zur Müll­tren­nung aufgestellt:

1. Unter­richts­räume und Gänge:

Papier wird in allen Räumen in einem Papier­ei­mer gesam­melt. Sons­ti­ger, nicht ver­wert­ba­rer Müll gehört in den Rest­müll­ei­mer. Wenn ein ent­spre­chen­der Müll­ei­mer vor­han­den ist, werden Kunst­stoffe geson­dert gesammelt.

2. Öffent­li­cher Bereich:

Beim Pau­sen­ver­kauf erwor­bene Fla­schen werden gegen Pfand­ein­satz vom Pau­sen­ver­kaufs­team zurück­ge­nom­men. Alt­glas kann in den ent­spre­chen­den Sam­mel­be­häl­tern vor dem Klos­ter Hl. Kreuz am Platz am Juden­stein ent­sorgt werden.

Außer­dem achten wir, allen voran unsere Ener­gie­ma­na­ger, auf Energieeinsparung.

Beim Ver­las­sen der Klas­sen­zim­mer und spe­zi­ell am Ende des Unter­richts werden das Licht und alle tech­ni­schen Geräte ausgeschalten.

VII. ORDNUNG IN DEN KLASSENZIMMERN

  1. Jeder Schü­ler ist für seinen per­sön­li­chen Arbeits­platz ver­ant­wort­lich und wird bei mut­wil­lig ver­ur­sach­ten Schä­den bzw. Ver­schmut­zun­gen ggf. auch finan­zi­ell zur Scha­dens­be­he­bung her­an­ge­zo­gen. Tisch, Stuhl und Bücher werden daher zu Schul­jah­res­be­ginn nach Pro­to­kol­lie­rung des Zustands der Gegen­stände mit dem Namen des ver­ant­wort­li­chen Schü­lers beschriftet.
  2. Ver­lässt eine Klasse ihr Klas­sen­zim­mer, ver­sperrt die Lehr­kraft die Tür, damit die schü­ler­ei­ge­nen und die schul­ei­ge­nen Gegen­stände geschützt sind.
  3.  Am Ende des Unterrichts 
    • rei­nigt der Tafel­dienst die Tafeln (auch die Kreideleiste),
    • stellt jeder Schü­ler seinen Stuhl (mit der Sitz­flä­che) auf den Tisch,
    • werden tech­ni­sche Geräte und Karten zurückgebracht,
    • werden alle Abfälle nach dem Prin­zip der Müll­tren­nung beseitigt,
    • wird der Fuß­bo­den gekehrt,
    • wird das Klas­sen­zim­mer abgesperrt.
  4. Die Tage­buch­füh­rer legen das Klas­sen­ta­ge­buch am Ende des Unter­richts in das ent­spre­chende Klas­sen­fach in Nähe des Lehrerzimmers.

VIII. SPRECHZEITEN DES SEKRETARIATS

Damit die Sekre­tä­rin­nen ihren zahl­rei­chen Auf­ga­ben nach­kom­men können, ist es nötig, dass die Sprech­zei­ten genau ein­ge­hal­ten werden.
Die Sekre­tä­rin­nen stehen allen mit Rat und Tat zur Seite, und zwar täg­lich von:

07:30 – 07:50 Uhr
11:05 ‑11:20 Uhr
12:55- 13:15 Uhr

Zwi­schen den Unter­richts­stun­den und in der klei­nen Pause suchen wir das Sekre­ta­riat nicht auf, damit es dort auch Zeiten unge­stör­ten Arbei­tens gibt.

IX. NOTWENDIGE MELDUNGEN

Fol­gende Sach­ver­halte melden wir unver­züg­lich im Sekretariat:

  1. Feh­lende Schü­ler am Ende der ersten Unter­richts­stunde mit Meldeliste 
  2. Fehlen von Lehr­kräf­ten, wenn bereits 10 Minu­ten nach Stun­den­be­ginn ver­gan­gen sind 
  3. Ände­run­gen der Per­so­na­lien (z. B. Name, Anschrift, Tele­fon­num­mer, Erziehungsberechtigung) 
  4. Beschä­di­gun­gen oder Defekte am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen 
  5. Dieb­stähle
  6. Unfälle auf dem Schul­weg oder wäh­rend der Unter­richts­zeit:

    Wird in diesen Fällen ein Arzt in Anspruch genom­men, so ist ihm mit­zu­tei­len, dass es sich um einen Schul­un­fall han­delt. Dem Arzt ist keine Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte vor­zu­le­gen und auch keine Pri­vat­rech­nung zu beglei­chen, da die Kosten der Bayer. Gemein­de­un­fall­ver­si­che­rungs­ver­band trägt.

  7. Sämt­li­che Vor­fälle, die in Zusam­men­hang mit Mob­bing, Drogen oder Gewalt jeg­li­cher Art stehen, sowie alle beson­de­ren Vor­fälle, die aus dem Rahmen des nor­ma­len Schul­all­tags fallen. 

X.VERHINDERUNG DER TEILNAHME AM UNTERRICHT

  1. Erkran­kun­gen
    Erkran­kun­gen sind der Schule unver­züg­lich schrift­lich mit­zu­tei­len. Bei tele­fo­ni­scher Krank­mel­dung (in der Zeit von 7:00 – 8:00 Uhr) ist die schrift­li­che Mit­tei­lung durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten inner­halb von zwei Tagen nach­zu­rei­chen.
    Die Schule kann die Vor­lage eines ärzt­li­chen Attes­tes ver­lan­gen, wenn 
    • die Erkran­kung mehr als zwei Tage dauert oder
    • sich krank­heits­be­dingte Schul­ver­säum­nisse häufen bzw. Zwei­fel an der Erkran­kung bestehen (Attest­pflicht).
    • In den Jahr­gangs­stu­fen 9 und 10 besteht bei Erkran­kung an dem Termin eines großen Leis­tungs­nach­wei­ses sowie zu Ter­mi­nen der Abschluss­prü­fung gene­rell Attest­pflicht (ggf. durch den Amts­arzt zu bestätigen). 
  2. Ver­säumte Leis­tungs­nach­weise
    Ver­säumt ein Schü­ler einen ange­kün­dig­ten Leis­tungs­nach­weis (Kurz­ar­beit oder Schul­auf­gabe) ohne aus­rei­chende Ent­schul­di­gung, so muss die Arbeit mit der Note „unge­nü­gend“ bewer­tet werden. In sol­chen Fällen ent­fällt die Mög­lich­keit einer Nach­ho­lung.
    Die Nach­ho­lung von ange­kün­dig­ten Leis­tungs­nach­wei­sen erfolgt grund­sätz­lich in der unter­richts­freien Zeit.
  3. Befrei­un­gen vom Unterricht 
  4. Befrei­un­gen vom Unter­richt in ein­zel­nen Fächern sind bei der Schul­lei­tung recht­zei­tig zu bean­tra­gen und aus­rei­chend zu begründen.
  5. Im Fach Sport und in den musi­schen oder prak­ti­schen Fächern ist ein ärzt­li­ches Attest vorzulegen.
  6. Erkrankt ein Schü­ler wäh­rend der Unter­richts­zeit, so wendet er sich wegen einer Unter­richts­be­frei­ung an die Schulleitung.
  7. Vor Ver­las­sen der Schule werden nach Mög­lich­keit die Eltern tele­fo­nisch ver­stän­digt. Ein Auf­ent­halt im Kran­ken­zim­mer ist mög­lich. Befrei­un­gen für pri­vate Ter­mine (z. B. Füh­rer­schein, etc.) sind nicht möglich. 
  8. Beur­lau­bun­gen
    Beur­lau­bun­gen für Erho­lungs­auf­ent­halte wäh­rend der Schul­zeit sind unter Vor­lage eines ärzt­li­chen Attests mög­lich. Für die Teil­nahme an Fir­mung oder Kon­fir­ma­tion ist eine Beur­lau­bung für einen Schul­tag, für die Teil­nahme an Ein­kehr­ta­gen o. Ä. eine Beur­lau­bung bis zu zwei Schul­ta­gen möglich.Für Urlaubs­rei­sen stehen aus­schließ­lich die Ferien zur Ver­fü­gung. Beur­lau­bun­gen zum vor­zei­ti­gen Antritt einer Urlaubs­reise wäh­rend der Schul­zeit würden eine Begüns­ti­gung Ein­zel­ner dar­stel­len und sind daher nicht mög­lich. Beur­lau­bun­gen auf­grund beson­de­rer Anlässe sind recht­zei­tig bei der Schul­lei­tung zu beantragen.
  9. Nach­ler­nen
    Bei Erkran­kun­gen sowie bei Befrei­un­gen oder Beur­lau­bun­gen vom Unter­richt ent­ste­hen zwangs­läu­fig Wis­sens­lü­cken. Um die vor­han­de­nen Wis­sens­lü­cken so gut wie mög­lich zu schlie­ßen, lernen die betrof­fe­nen Schü­ler in Eigen­in­itia­tive und selb­stän­dig den ver­säum­ten Unter­richts­stoff schnellst­mög­lich nach. Hier­bei kann die Ver­mitt­lung eines Lern­tu­tors för­der­lich sein.

XI. FEUERALARM – SONSTIGER ALARM

  1. Die Lehr­kräfte infor­mie­ren zu Beginn des Schul­jah­res die Schü­ler über die ent­spre­chen­den Flucht­wege und über das bei Alarm erfor­der­li­che Verhalten. 
  2. Bei Feu­er­alarm ver­hal­ten wir uns ent­spre­chend des in den Zim­mern aus­ge­häng­ten Alarmplans. 
  3. Die Anwei­sun­gen der Lehr­kräfte sind unbe­dingt zu befol­gen, damit die Unter­richts­gruppe geschlos­sen am Sam­mel­punkt ein­trifft und dort die Voll­zäh­lig­keit der Gruppe über­prüft und der Schul­lei­tung gemel­det werden kann. 
  4. Bei Bom­ben­alarm und in einer Amok­lage sind die Anwei­sun­gen der Lehr­kräfte eben­falls genau­es­tens zu befolgen. 

XII. VERBOTE

Um den Geist der Real­schule am Juden­stein, der am Schutz der Men­schen­würde, Tole­ranz, Aus­gleich, Ver­söh­nung, Selbst­ver­ant­wort­lich­keit, Zivil­cou­rage und Eigen­in­itia­tive aus­ge­rich­tet ist, zu wahren, werden aus­drück­li­che Ver­bote auf ein not­wen­di­ges Mini­mum begrenzt:

  1. Das Ver­las­sen des Schul­grund­stücks ohne Abmel­dung ist wäh­rend der Unter­richts­zeit verboten.
  2. Das Rau­chen ist in der gesam­ten Schul­an­lage ver­bo­ten. Im Nah­be­reich der Schule (Wei­told­straße, Platz am Juden­stein, Non­nen­platz, Kreuz­gasse) ist es abso­lut uner­wünscht, weil eine Vor­bild­funk­tion wahr­zu­neh­men ist.
  3. Das Mit­brin­gen von Rausch­mit­teln und alko­ho­li­schen Geträn­ken in die Schule oder zu Schul­ver­an­stal­tun­gen ist ver­bo­ten. Bei Ver­stoß folgt in der Regel die sofor­tige Entlassung.

XIII. REGELUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANGESPROCHENER FÄLLE

In einer Regel über das Zusam­men­le­ben an einer Schule können nicht alle denk­ba­ren Ein­zel­fälle ange­spro­chen werden.

Solche Fälle werden in dem Geiste gere­gelt, der im Vor­wort und in Kapi­tel I„Grundsätzliches Ver­hal­ten“ beschrie­ben ist.

XIV. INKRAFTTRETEN

Diese Regeln wurden in Abspra­che mit der Leh­rer­kon­fe­renz, der Schü­ler­mit­ver­ant­wor­tung und dem Eltern­bei­rat erar­bei­tet und werden von allen genann­ten Grup­pen getragen.

Sie trat am 1. Sep­tem­ber 1996 erst­mals in Kraft. Die im Schul­jahr 20015/16 in Abspra­che mit den o. g. Grup­pen vor­ge­nom­mene Aktua­li­sie­rung tritt am 1. Sep­tem­ber 2016 in Kraft.

NACHWORT

Die gol­dene Regel gibt es auch in ande­ren Kulturkreisen:

So heißt es z. B. bei Kon­fu­zius (chi­ne­si­scher Phi­lo­soph, 551 – 479 v. Chr.) auf die Frage:
„Gibt es ein Wort, nach dem man das ganze Leben han­deln kann?”

Die Nächs­ten­liebe. Was du selbst nicht wünschst, tu nicht an anderen.”

und bei Nawawi (isla­mi­scher Reli­gi­ons­phi­lo­soph, 1233 – 1277 n. Chr.):

Der Pro­phet hat gesagt: Nie­mand von euch ist gläu­big, wenn er nicht seinem Bruder das wünscht, was er sich selbst wünscht.”